von Michael Hilß

Infos zu den Pflegegraden

Alles Wissenswerte über Pflegegrade
Eine junge Pflegekraft in blauer Uniform hilft einer älteren Frau mit grauen Haaren, aus einem gemütlichen Sessel in einem warm beleuchteten Wohnzimmer aufzustehen, während im Hintergrund ein Gehwagen und ein Blutdruckmessgerät zu sehen sind.

Pflegegrade sind entscheidend für die Finanzierung der Pflege durch Leistungen der Pflegekasse, da die Pflege nicht nur zeitintensiv, sondern oft auch kostspielig ist. Viele Ansprüche bleiben ungenutzt, weil die Betroffenen nicht wissen, wie sie diese beantragen können. Wir unterstützen Sie dabei, alle zustehenden Leistungen zu erhalten und machen den Antragsprozess so einfach wie möglich für Sie. In Zeiten, in denen ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, stehen wir Ihnen zur Seite, um die bürokratischen Herausforderungen zu meistern und sicherzustellen, dass Ihr Angehöriger die benötigte Pflege erhält.

Verständnis der Pflegegrade

Die fünf Pflegegrade, eingeführt durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), haben die vorherigen drei Pflegestufen ersetzt. Für die Feststellung eines Pflegegrades wird ein Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vereinbart. Bei Anerkennung eines Pflegegrades haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse.

Pflegegrade in Deutschland

Ein Pflegegrad ist entscheidend für den Anspruch auf finanzielle Zuschüsse von der Pflegekasse, die sowohl Geld- als auch Sachleistungen umfassen können. Die Bewertung berücksichtigt körperliche und geistige Faktoren, eine Änderung, die durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz eingeführt wurde, um auch Demenzkranken besseren Zugang zu Pflegeleistungen zu ermöglichen. Die Einstufung erfolgt durch eine detaillierte Begutachtung im häuslichen Umfeld des Betroffenen, und bei einer Verschlechterung der Situation kann der Pflegegrad angepasst werden, was auch die Leistungen verändert. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die von geringen bis zu schwersten Beeinträchtigungen reichen.

Antragsprozess für einen Pflegegrad

Um Pflegeleistungen zu erhalten, ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, da ab Antragsstellung Anspruch auf Pflegegeld besteht. Die Pflegekasse hat gesetzliche Fristen für die Terminvorschläge zur Begutachtung und die Bearbeitung des Antrags. Sollte es zu Verzögerungen kommen, stehen Betroffenen Ersatzzahlungen zu, um die Pflege zu finanzieren. Schritte zur Beantragung eines Pflegegrades

  1. Antragstellung: Sie oder Ihr Angehöriger können den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können als bevollmächtigter Angehöriger oder Freund die Beantragung übernehmen.
  2. Vorbereitung: Führen Sie ein Pflegetagebuch, um festzuhalten, bei welchen Alltagssituationen Unterstützung benötigt wird. Dokumentieren Sie detailliert und legen Sie relevante medizinische Befunde bei.
  3. Unterstützung bei der Begutachtung: Es ist ratsam, eine Vertrauensperson zur Begutachtung hinzuzuziehen, die den Pflegebedürftigen gut kennt und bei der Darstellung der Pflegesituation unterstützen kann.
  4. Ehrliche Darstellung: Beschreiben Sie alle Herausforderungen und Probleme während der Begutachtung offen und detailliert, um Fehleinstufungen oder Ablehnungen des Antrags zu vermeiden.
  5. Rechte wahrnehmen: Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung unzufrieden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie außerdem den Gutachtenbericht von Ihrer Pflegekasse an, falls dieser nicht automatisch bereitgestellt wird.
Musterformulierung für den Pflegegradantrag

Hier ist eine angepasste Vorlage, die Sie verwenden können, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen:

 

Antrag auf Pflegeleistungen und Einstufung in den Pflegegrad (Name des Versicherten) (Versichertennummer)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich beantrage hiermit Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie die Einstufung in einen Pflegegrad. Ich bitte um eine Terminvereinbarung zur Begutachtung meiner Pflegesituation. Bestätigen Sie bitte den Erhalt dieses Antrags.

 

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift des Versicherten / Bevollmächtigten)

Hinweise zur Begutachtung

Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in Ihrer Wohnsituation durch einen Gutachter, der einen standardisierten Fragenkatalog durchgeht. Antworten Sie ehrlich und detailliert, um eine korrekte Einstufung zu gewährleisten. Der Pflegegrad basiert auf einer Punkteskala von 0-100.

Bewertungskriterien für Pflegegrade

Die Begutachtung für Pflegegrade basiert auf sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden und die Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen in verschiedenen Bereichen beurteilen:

Mobilität: Bewertet wird, wie der Pflegebedürftige sich fortbewegt, welche Hilfsmittel benötigt werden und in welchem Maße er davon abhängig ist.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beurteilt werden Orientierungssinn, Zeitgefühl, Entscheidungsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit.

Verhalten und psychische Problemlagen: Hier geht es um psychische Zustände wie Angst oder Aggressivität sowie das Vorliegen von Depressionen.

Selbstversorgung: Beurteilt wird, wie selbstständig Körperpflege und Nahrungsaufnahme erfolgen und welcher Hilfebedarf besteht.

Krankheitsbewältigung: Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme und anderen therapiebedingten Anforderungen wird hier erfasst.

Alltagsleben und soziale Kontakte: Bewertet wird die Organisation des Tagesablaufs, die Pflege sozialer Kontakte und die Teilnahme an sozialen Aktivitäten.

Jedes Modul trägt mit einer unterschiedlichen Punktzahl zur Gesamtbewertung bei, abhängig vom Grad der Selbstständigkeit oder der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen.

Modul 1 = 15%

Modul 2/3 = 10%

Modul 4 = 40%

Modul 5 = 15%

Modul 6 = 20%

 

Leistungsübersicht für Pflegegrade 1-5

Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit variieren die Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Die Höhe der Zuschüsse steigt mit dem Pflegegrad, um den zunehmenden Pflegeaufwand finanziell abzudecken. Zu den Grundleistungen, die allen Pflegegraden zur Verfügung stehen, gehören Pflegehilfsmittel, ein kostenloser Hausnotruf (Basisversion), Entlastungsleistungen und Zuschüsse für pflegegerechte Umbaumaßnahmen.

Leistungsansprüche tabellarisch
Leistungsanspruch

 


Pflegegeld
z. B. für 24 Stunden Pflege

PG1
0 €

PG2
332 €

PG3
573 €

PG4
765 €

PG5
947 €

Pflegesachleistungen
Für Pflegedienste

0 €

761 €

1.432 €

1.778 €

2.200 €

Ersatzpflege
jährliches Budget für Kurzzeit- & Verhinderungspflege

1.774 €

Entlastungsbetrag
Zum Beispiel für Seniorenbetreuung

125 €

Pflegehilfsmittelpauschale
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 €

Wohnumfeldverbesserung
Zum Beispiel für Treppenlifte oder eine ebenerdige Dusche

4.000 €

Pflegekosten

Für stationäre Pflege in Pflegeheimen

0€

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Tages- & Nachtpflege
Für teilstationäre Pflege in Einrichtungen

0€

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Wohngruppenzuschlag

Für Senioren-WGs

214 €

Von Pflegestufen zu Pflegegraden: Ein Überblick

Am 1. Januar 2017 wurde das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt, welches das alte System der drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzte. Diese Neuregelung berücksichtigt neben körperlichen auch geistigen Einschränkungen, was zuvor nicht der Fall war. Die Bewertung basiert nun auf dem Grad der Selbstständigkeit. Die Umstellung von Pflegestufe zu Pflegegrad erfolgte automatisch. Bei Unzufriedenheit mit der Einstufung kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt werden, ohne dass ein Anwalt erforderlich ist.

 

Informationsstand: 02.05.2024